TOP 52. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Abschluss einer Umlegungsvereinbarung
Erwerb eines Miteigentumsanteils
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschuss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Grundstücke/Miteigentumsanteile die Stadt erworben hat.