TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Orientierungssystem für die Innenstadt - Vergabebeschluss
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Bekanntgabe des Beschlusses im Ratsinformationssystem (Art. 52 Abs. 3
Bayer. Gemeindeordnung): Der Beschluss unterliegt auf Dauer der
Geheimhaltung weil die Kostenschätzung bzw. die Kalkulationsgrundlage
auch in Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig ist.