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Rats­Informations­System
München

TOP 2. - TOP-Protokoll

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 14. Juli 2016, 19:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
BA 16 - Vollgremium

TOP-Informationen

TOP 2. (Öffentlich)
Gemeinde Neubiberg, Bebauungsplan Nr. 76 für den Bereich "Nördlich Brunhildestraße zwischen Josef-Kyrein-Straße und Wotanstraße" Verfahren nach § 13a Abs. 3 BauGB Zuleitung des Referats für Stadtplanung und Bauordnung vom 19.5.2016 mit der Bitte um Stellungnahme (Termin für die Stellungnahme 1.7.2016) (TOP 4.4.2 vom 16.06.2016)

Protokollnotiz

Es bestehen keine Einwände gegen die Bauleitplanung der Nachbargemeinde.

Anmerkung:

Es wird dringend angeregt, dass die LH München sich mit dem als durchaus weitsichtig erscheinenden Planungsmodell der Nachbargemeinde einmal vertraut macht und insbesondere prüft, ob dieses nicht für das Stadtgebiet, insbesondere für die Gartenstadtbereiche übernommen werden kann. So ist für den BA derzeit nicht verständlich, dass die Gemeinde Neubiberg im Gegensatz zur LH München in der Lage war, bereits im Jahre 2010 ein Nachverdichtungskonzept zu entwickeln, Steuerungsbedarfe zu identifizieren und Maßnahmen für die städtebaulich qualitative Entwicklung und den gleichzeitigen Schutz der charakteristischen Eigenarten der Quartiere zu treffen. So ist weiter für den BA nicht nachvollziehbar, weshalb die Gemeinde Neubiberg im Gegensatz zur LH München in der Lage ist, für einen kleinen, bebauten und überschaubaren Bereich einen Bebauungsplan aufzustellen, der eine maßvolle Bebauung, eine Sicherung der vorhandenen Grünstrukturen, der Vorgartenzonen und des Baumbestandes, eine Berücksichtigung des Gemeindeklimaschutzkonzeptes und eine Regelung des Infrastrukturbedarfs festschreibt. So ist für den BA insbesondere überhaupt nicht verständlich, weshalb die Gemeinde Neubiberg derartige Ansätze verfolgt und zum Wohle ihrer Bürgerinnen und Bürger realisiert, während der LH München immer wieder, schon gebetsmühlenhaft Ihren Bürgerinnen und Bürgern und dem BA gegenüber beteuert, das alles sei rechtlich und tatsächlich nicht möglich. Verfügt hier die Gemeinde Neubiberg über bessere rechtliche Erkenntnisse? Weshalb funktioniert das dort und nicht 400 m weiter nördlich, z.B. in Waldperlach ? Der BA bittet um zeitnahe Beantwortung der Fragen.

Dem wird

gegen 2 Stimmen mehrheitlich zugestimmt.