TOP 2. - TOP-Protokoll
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Protokollnotiz
Herr Dill bringt folgenden Vorschlag für eine Stellungnahme ein:
Der Sendlinger Bezirksausschuss ist nicht nur mit der Antwort auf Frage 1 nicht zufrieden und
bittet um Nachbesserung.
Die Hallenleitung hat am 7. Dezember 2015 vollmundig dem skeptischen Sendlinger Bezirks-
ausschussplenum verkündet, dass diese Art von Online-Handel die Handelsform der Zukunft
sei und sich deshalb weder die Hallen, noch der Stadtbezirk Sendling dieser zukunftsträchtigen
Handelsform widersetzen könnten.
Der Sendlinger Bezirksausschuss blieb skeptisch – und sollte Recht behalten.
Wenn wir jetzt fragen, warum dieses Handelskonzept im konkreten Fall nicht funktioniert hat,
dann darf uns deren Promoter eine inhaltliche Antwort nicht verweigern.
Das hat, entgegen der Auffassung der Hallen, nicht mit „Treu und Glauben“ zu tun.
Treu und Glauben, § 242 BGB, sollen die zivilrechtlichen Beziehungen zwischen Vertragspart-
ner prägen. Diese sind aber nicht bestimmend für die Informationsschuld der öffentlichen Ver-
waltung gegenüber ihren Bürgerinnen und Bürgern.
Deshalb besteht der Sendlinger Bezirksausschuss auf der Beantwortung der Frage, warum
dieses online-Handels-Konzept bzw. -Geschäft hier nicht funktioniert hat.
Wir wollen schließlich aus diesem Fehlschlag etwas lernen.
Und es wird den Hallen wohl möglich sein, den Fehlschlag abstrakt, d.h. ohne Nennung
persönlicher und geschützter Daten, so zu beschreiben, dass trotzdem verstanden werden
kann, warum es nicht funktioniert hat.
Auch die Verweigerung der Antwort zu Frage 2.) ist unverständlich.
Es haben sich Mietinteressenten bei uns beschwert, dass über dieses wesentliche Detail der
Ausschreibung „Umsatzbeteiligung, deren Höhe, ab welchem Umsatz setzt sie ein?“ keine
Information im Ausschreibungstext zu finden war.
Insgesamt hatte diese Ausschreibung keinen für Mietinteressenten einladenden Charakter,
sondern eher einen abweisenden.
Abstimmung über diesen Beschlussvorschlag:
Beschluss: Zustimmung, einstimmig