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Errichtung der nichtrechtsfähigen
Stiftung für Münchner Sozialwaisen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung des letzten Willens von Herrn Stefan F. und in Dankbarkeit gegenüber dem Stifter errichtet die Landeshauptstadt München die nichtrechtsfähige Stiftung für Münchner Sozialwaisen.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.