TOP 3. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Rechtsfähige "Vereinigte Stipendienstiftungen der
Landeshauptstadt München"
Neufassung der Sitftungssatzung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Satzung der rechtsfähigen „Vereinigten Stipendienstiftungen der Landeshauptstadt München“ wird beschlossen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.