TOP 2. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Beschlussvollzugskontrolle (BVK);
Halbjährlicher Sachstandsbericht der Stadtkämmerei
für den Zeitraum 01.01. - 30.06.2016
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Stadt, eines städtischen Eigenbetriebs oder einer städtischen Beteiligungsgesellschaft betroffen sind.