TOP 2. - Veröffentlichung
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Zuwendungen an die rechtsfähige
Waisenhausstiftung München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Annahme der im Beschluss genannten Spenden an die Münchner Waisenhausstiftung wird zugestimmt. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.