TOP 2. - Veröffentlichung
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Nachlass
Annahme und Verwendung eines Vermächtnisses
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Das Sozialreferat wird beauftragt, das Vermächtnis für die nichtrechtsfähige Stiftung
für Obdachlose in München dankend anzunehmen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.