TOP 10. - Veröffentlichung
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Vergabeermächtigung Projektleitung für das Projekt
„Entwicklungs- und Sanierungsprozess Münchner Stadtmuseum“
- Nichtöffentlicher Teil -
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
"Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. die Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig ist."