TOP 10. - Veröffentlichung
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Errichtung der rechtsfähigen
Stiftung Hilfe für psychisch kranke Menschen
in München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung des letzten Willens von Frau Christiane H. und in Dankbarkeit gegenüber der Erblasserin errichtet die Landeshauptstadt München die rechtsfähige Stiftung Hilfe für psychisch kranke Menschen in München.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.