TOP 1. - Veröffentlichung
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Zuwendung an die rechtsfähige
Ippi Berufsausbildungs-Stiftung München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Annahme der im Beschluss genannten Zuwendung an die Ippi Berufsausbildungs-Stiftung München wird zugestimmt.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.