TOP 2. - Veröffentlichung
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Verkauf eines Stiftungsanwesens in München
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Es wurde antragsgemäß beschlossen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil Geschäfts- bzw. Betriebsgeheimnisse betroffen sind.