TOP 33. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Erwerb eines Grundstücks
23. Stadtbezirk Allach-Untermenzing
Änderung eines Beschlusses des
Kommunalausschusses vom 14.04.2016
und der Vollversammlung vom 20.04.2016
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im
Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Grundstücke die
Landeshauptstadt München gekauft hat.