TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Münchner Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (MGS):
Auflösung des Treuhandvermögens
Inhouse-Vergabe (Petuelring 96)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, da schützenswerte Gesellschaftsdaten enthalten sind.