TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verträge leitender Angestellter sowie
Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer
der städtischen Beteiligungsgesellschaften -
Konzern GEWOFAG und GWG Städtische
Wohungsbaugesellschaft mbH
- Bekanntgabe -
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.