TOP 1. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Verträge leitender Angestellter und
Geschäftsführer/-innen der Beteiligungsgesellschaften
- Bekanntgabe -
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.