TOP 15. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Teilnahme der Eigenbetriebe und Tochter-
gesellschaften an der städtischen Wohnungs-
vermittlung
EU-Beihilferecht
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.