TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung
des Oberbürgermeisters gemäß
Art. 37 Absatz 3 GO
vom 11.01.2017
Nachlass
Annahme einer Alleinerbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Bekanntgabe unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.