TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Stadtgüter München (SgM);
Vergabe der Jahresabschlussprüfung 2017-2020
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.
Die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse sind der Öffentlichkeit bekanntzugeben, sobald die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen sind.