TOP 5. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Bebauung Osram-Gelände - Erwerb des
Grundstücks durch die LHM
im regulären Verkaufsverfahren
Empfehlung Nr. 08-14 / E 02085
der Bürgerversammlung
des Stadtbezirkes 18 – Untergiesing-Harlaching
am 14.11.2013
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flurstücke die Stadt erworben oder nicht erworben hat.