TOP 2. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Unterrichtung des Stadtrates über die Vergaben
Berichtszeitraum von 01.11.2016 bis 30.11.2016
- Bekanntgabe -
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Die Bekanntgabe unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.