TOP 8. - Veröffentlichung
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Vollzug des städtebaulichen Vertrages zum
Bebauungsplan mit Grünordnung Nr. 1971
(Baumkirchner Straße)
Einbringen von Rigolen auf öffentlicher Grünfläche,
Aufhebung eines Übereignungsanspruches gegen
Eintragung einer Dienstbarkeit und einer Reallast zugunsten der Stadt
14. Stadtbezirk Berg am Laim
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Der Beschluss unterliegt auf Dauer der
Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Dritten betroffen sind.