TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Übertragung personalrechtlicher Befugnisse
auf das Baureferat (ohne Münchner Stadtentwässerung),
Anpassung wegen personeller Veränderung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Übertragung von personalrechtlichen Befugnissen auf
bestimmte Bedienstete des Baureferates wurde zugestimmt.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung,
weil personalrechtliche Angelegenheiten betroffen sind.