TOP 3. - Veröffentlichung
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Kreditaufnahme zur Finanzierung des Vermögensplans des Eigenbetriebs „Dienstleister für
Informations- und Telekommunikationstechnik der Stadt München“ (IT@M)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil es sich um eine Vertragsangelegenheit handelt.