TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
3. Stadtbezirk Maxvorstadt
Thorwaldsenstraße
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Anwesen die Landeshauptstadt München im gegebenen Fall erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, da persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.