TOP 5. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 11. Mai 2017, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Sozialausschuss
TOP-Informationen
TOP 5. (Nichtöffentlich)
Nachlass
Änderung der Verwendung einer Alleinerbschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
In Erfüllung des letzten Willens des Stifters ist sein Reinnachlass der nichtrechtsfähigen Margareta Heinzinger-Stiftung als „sonstiges Vermögen“ zuzuführen, das für den Zweck der Stiftung verwendet werden soll, ohne der zeitnahen Verwendungspflicht zu unterliegen.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.