TOP 3. - Veröffentlichung
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Wohnungsantrag Online
Produkt 60.4.1.2 Vermittlung in dauerhaftes Wohnen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Es wurde antragsgemäß beschlossen. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.