TOP 14. - Veröffentlichung
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Erarbeitung geeigneter Büroraumkonzepte
für die Landeshauptstadt München -
Vergabe der Beratungsleistung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Verfahren geheimhaltungsbedürftig ist.