TOP 22. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Dienstag, 23. Mai 2017, 09:30 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 22. (Nichtöffentlich)
Anmietung von Lagerflächen
in Neufahrn
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Objekt die Stadt angemietet hat. Im Übirgen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgehemnisse eines Dritten betroffen sind.