TOP 32. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 28. Juni 2017, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 32. (Nichtöffentlich)
Anmietung von Lagerflächen
in Neufahrn
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Objekt die Stadt angemietet hat. Im Übirgen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgehemnisse eines Dritten betroffen sind.