TOP 2. - Veröffentlichung
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Umsetzung der Handlungsempfehlungen
Annahme einer Spende an die nichtrechtsfähige
Marie-Mattfeld-Hänsel- und Gretlheim-Stiftung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Annahme der im Beschluss genannten Spenden an die Marie-Mattfeld-Hänsel- und Gretlheim-Stiftung wird zugestimmt.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung.