TOP 5. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Beamten- und Arbeitnehmerstellenplan des Direktoriums;
Stellenhebungen im Büro des Oberbürgermeisters
und im Büro des 2. Bürgermeisters
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.