TOP 4. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Mittwoch, 28. Juni 2017, 09:00 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Vollversammlung
TOP-Informationen
TOP 4. (Nichtöffentlich)
1. Bekanntgabe einer Dringlichen Anordnung
des Herrn Oberbürgermeisters
gem. Art. 37 Abs. 3 GO vom 23.06.2017
Vorkaufsrecht nach dem BauGB
1. Stadtbezirk Altstadt - Lehel
Blumenstraße
2. Vorkaufsrecht nach dem BauGB
1. Stadtbezirk Altstadt – Lehel
Blumenstraße
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welches Anwesen die LHM im gegebenen Fall erworben hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.