TOP 4. - Veröffentlichung
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Beschlussvollzugskontrolle it@M
Berichtszeitraum 1. Halbjahr 2017 (01.01.2017 – 30.06.2017)
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.