TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Kostenerstattungsanspruch
gegen den Bezirk Oberbayern
Klageerhebung
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Das Sozialreferat/Stadtjugendamt wird beauftragt, Klage gegen den Bezirk Oberbayern auf Kostenerstattung für gewährte Jugendhilfeleistungen zu erheben.
Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil personenbezogene Daten betroffen sind.