TOP 15. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Beförderungen im Bereich des Lehrdienstes
unter gleichzeitiger Berufung ins Beamten-
verhältnis auf Probe
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung.