TOP 7. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Rückübertragung von Straßenland
19. Stadtbezirk – Thalkirchen – Obersendling –
Forstenried – Fürstenried – Solln
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Er unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.