TOP 25. - Veröffentlichung
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Übertragung von Grundstücken
11. Stadtbezirk Milbertshofen-Am Hart
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Stadtratsbekanntgabe mitgeteilt, welche Flächen die Stadt eigentumsrechtlich übertragen hat. Im Übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange beziehungsweise Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.