TOP 1. - Veröffentlichung
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Gremium:
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Besetzung der Kommissionen
für die städtischen Kulturpreise und Stipendien 2018
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
„Die einzelnen Jurys werden erst nach Abschluss des jeweiligen Vergabeverfahrens im Rahmen der Bekanntgabe der Preisträgerinnen und Preisträger öffentlich gemacht.“