TOP 3. - Veröffentlichung
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Vergabe des Sanitätsdienstes für das Oktoberfest und die Oide Wiesn
der Jahre 2018 mit 2021
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig ist.