TOP 4. - Entscheidung
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Lärmaktionsplanung der Regierung von Oberbayern für das Umfeld der Bundesautobahnen in der Landeshauptstadt München – Entwurf vom 26.05.2017
Herstellung des Einvernehmens nach Art. 8a Abs. 2 Satz 4 BayImSchG
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Entscheidung:
siehe Beschlussseite
Ergebnis:
vertagt in die Vollversammlung