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Munich4Europe-Kampagne: crossmediale Europa-Kampagne in 2018/2019 zur Stärkung der Demokratie und Europäischen Gemeinschaft
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
3. Dieser Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. die Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig ist.