TOP 1. - Veröffentlichung
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Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM);
Vergabe der Jahresabschlussprüfung 2017 – 2019
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Dieser Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, da persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.