TOP 2. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Gremium:
TOP-Informationen
Besetzung des Umlegungsausschusses;
Verlängerung der Amtszeit der
Bausachverständigen
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil mit der Angelegenheit persönliche Belange eines Dritten behandelt werden.