TOP 2. - Veröffentlichung
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Beschäftigtensicherheit in den Dienstgebäuden der Stadtkämmerei
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die dargestellten Sicherheitsmaßnahmen sowie die Kostenschätzung auch in Hinblick auf künftige Verfahren geheimhaltungsbedürftig sind.