TOP 1. - Veröffentlichung
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Vergabe von Gutachter- und Beratungsleistungen
"Innovations- und Wissenschaftsstandort München"
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Dieser Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil die Kostenschätzung bzw. die Kalkulationsgrundlage auch im Hinblick auf künftige Vergabeverfahren geheimhaltungsbedürftig ist.