TOP 4. - Veröffentlichung
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Gremium:
TOP-Informationen
Vereinbarung eines Ankaufsrechts
in der Gemarkung Aubing
22. Stadtbezirk Aubing-Lochhausen-Langwied
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
"Der Beschluss unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von Dritten betroffen sind."