TOP 8. - Veröffentlichung
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Städtische Kleingartenanlagen
- Anpassung des Kleingartenpachtzinses
- Modifizierung des Generalpachtvertrages
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Er unterliegt auf Dauer der Geheimhaltung, weil Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.