TOP 6. - Veröffentlichung
Sitzungs-Informationen
Donnerstag, 30. November 2017, 09:35 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss
TOP-Informationen
TOP 6. (Nichtöffentlich)
Erwerb eines Erbbaurechts
14. Stadtbezirk Berg am Laim
Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO
Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntgabe mitgeteilt, für welche Flächen ein Erbbaurecht für die Stadt bestellt wurde. Im übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.