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München

TOP 6. - Veröffentlichung

Sitzungs-Informationen

Donnerstag, 30. November 2017, 09:35 Uhr (Abgeschlossen)
Gremium:
Kommunalausschuss

TOP-Informationen

TOP 6. (Nichtöffentlich)
Erwerb eines Erbbaurechts 14. Stadtbezirk Berg am Laim

Bekanntgabe nach Art. 52 Abs. 3 GO

Der Beschluss wurde antragsgemäß gefasst. Nach Vollzug des Beschlusses wird im Rahmen einer öffentlichen Bekanntgabe mitgeteilt, für welche Flächen ein Erbbaurecht für die Stadt bestellt wurde. Im übrigen unterliegt der Beschluss auf Dauer der Geheimhaltung, weil persönliche Belange bzw. Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse eines Dritten betroffen sind.